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Reste aus Küche und Garten

Was aus Garten und Küche welches Tier bekommen darf, was giftig ist, was das Gesetz verbietet und wie du Gartenreste ohne Risiko nutzt

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Reste aus Küche und Garten

Kurz gesagt

  • Küchen- und Speiseabfälle sind als Futter für Nutztiere verboten, auch ohne Fleisch: in der EU (Verordnung (EG) Nr. 1069/2009, gilt in DE und AT) und in der Schweiz.
  • Nie Fleisch, Wurst, Fisch, Knochen oder Gekochtes an Schweine und Geflügel: Afrikanische Schweinepest.
  • Futter tierischer Herkunft nie an Wiederkäuer (Ziegen, Schafe, Kühe).
  • Reste aus dem Garten (Blätter, Unkraut, Fallobst, Wurzeln) sind gutes Futter, aber höchstens ein Viertel der Ration und langsam eingeführt.
  • Giftig für alle: Avocado, rohe Bohnen, grüne Kartoffeln und Kraut, Schimmel, Eibe, Christrose, Oleander, Kirschlorbeer.
  • Die sicherste Regel: Tiere bekommen nur rohe Pflanzenreste, die im Garten geputzt werden, bevor sie in die Küche kommen.

Das steckt drin

Kapitel

  1. Vorschriften: Küchenabfälle und Tiere
  2. Was ist „aus dem Garten“, was „aus der Küche“
  3. Hühner, Enten und Gänse
  4. Kaninchen
  5. Ziegen und Schafe
  6. Schweine
  7. Giftige Lebensmittel und Pflanzen nach Art
  8. So gibst du Gartenreste
  9. Reste und der geschlossene Hofkreislauf
  10. Häufige Fehler
  11. Checkliste zum Ausdrucken

Arbeitsblätter

  • Rechner für den Wert der Gartenreste
  • Restetagebuch
  • Gartenkalender für die Tiere
  • Liste für den Kühlschrank
  • Fragen an das Veterinäramt

Felder und Kästchen füllst du in Adobe Acrobat Reader aus (Computer und Handy), der Rechner rechnet selbst. In manchen Browsern funktioniert das Ausfüllen nicht. Zum Bildschirm-PDF bekommst du auch die Druckversion.

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