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H33-04 · Modul 4 von 7 · Seiten: 19 · Arbeitsblätter: 5
Reste aus Küche und Garten
Was aus Garten und Küche welches Tier bekommen darf, was giftig ist, was das Gesetz verbietet und wie du Gartenreste ohne Risiko nutzt
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Kurz gesagt
- Küchen- und Speiseabfälle sind als Futter für Nutztiere verboten, auch ohne Fleisch: in der EU (Verordnung (EG) Nr. 1069/2009, gilt in DE und AT) und in der Schweiz.
- Nie Fleisch, Wurst, Fisch, Knochen oder Gekochtes an Schweine und Geflügel: Afrikanische Schweinepest.
- Futter tierischer Herkunft nie an Wiederkäuer (Ziegen, Schafe, Kühe).
- Reste aus dem Garten (Blätter, Unkraut, Fallobst, Wurzeln) sind gutes Futter, aber höchstens ein Viertel der Ration und langsam eingeführt.
- Giftig für alle: Avocado, rohe Bohnen, grüne Kartoffeln und Kraut, Schimmel, Eibe, Christrose, Oleander, Kirschlorbeer.
- Die sicherste Regel: Tiere bekommen nur rohe Pflanzenreste, die im Garten geputzt werden, bevor sie in die Küche kommen.
Das steckt drin
Kapitel
- Vorschriften: Küchenabfälle und Tiere
- Was ist „aus dem Garten“, was „aus der Küche“
- Hühner, Enten und Gänse
- Kaninchen
- Ziegen und Schafe
- Schweine
- Giftige Lebensmittel und Pflanzen nach Art
- So gibst du Gartenreste
- Reste und der geschlossene Hofkreislauf
- Häufige Fehler
- Checkliste zum Ausdrucken
Arbeitsblätter
- Rechner für den Wert der Gartenreste
- Restetagebuch
- Gartenkalender für die Tiere
- Liste für den Kühlschrank
- Fragen an das Veterinäramt
Felder und Kästchen füllst du in Adobe Acrobat Reader aus (Computer und Handy), der Rechner rechnet selbst. In manchen Browsern funktioniert das Ausfüllen nicht. Zum Bildschirm-PDF bekommst du auch die Druckversion.
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